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Umweltbelastung |
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| Gefährliche Schadstoffe auf dem Betriebsgelände der Bickhardt Bau AG nachgewiesen |
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Bürgerinitiative und BUND-Ortsverband warnen vor Verharmlosung und stellen richtig
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Zum Thema Schadstoffbelastung bei Bickhardt Bau wurde ein Schreiben der Gemeinde Großenlüder an die BürgerInnen von Eichenau verteilt.
In diesem Schreiben vom 17.12.09 wird mitgeteilt, Pro Lebensraum Großenlüder e.V. sei bei den Untersuchungen anwesend gewesen. Richtig ist, dass die Bürgerinitiative bei dem Termin nicht anwesend war. Die BI wurde vorab weder über die Absicht informiert, Messungen durchzuführen, noch wurde die BI am Probennahmekonzept beteiligt, noch wurden die Untersuchungsmethoden und Nachweisgrenzen für Schadstoffe mit der BI abgesprochen. Z. B. wurde kein Biomonitoring dahingehend durchgeführt, dass Pflanzen auf dem benachbarten Acker, die direkt mit Luftemissionen beaufschlagt werden und somit für eine Untersuchung besonders geeignet wären, untersucht wurden. Überhaupt ist bis heute der BI außer dem Mitteilungsschreiben nichts über die Untersuchung bekannt.
Die Behauptung, die BI sei hierbei beteiligt gewesen, soll offensichtlich suggerieren, dass diese Untersuchung methodisch und im Ergebnis mit dem Einvernehmen der BI durchgeführt wurden. Dies ist nachweislich nicht der Fall, und die BI verwahrt sich dagegen, dass seitens der Verwaltung dieser Eindruck zu erwecken versucht wird.
Zumindest ein Teil der Ergebnisse, die aus dem Schreiben hervorgehen, sind besorgniserregend und müssten nach Überzeugung der BI zu einem konkreten Handeln der Verwaltung führen. Wir weisen darauf hin, dass laut dem Schreiben die Schlammproben stark belastet sind mit Mineralölkohlenwasserstoffen und Polycyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), unter anderem mit krebserzeugendem Benzo(a)pyren, und dass offensichtlich eine erhebliche Wassergefährdung verursacht wurde - und dies in einem Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet!
Die Probennahme des Schlamms erfolgte laut dem Schreiben „... auf dem Betriebsgelände, d.h. hinter dem Tor der ehemalige Zufahrt …, dort wo sich die Ausspülungen des Betriebsgeländes durch Regen sammeln. ...“ Obwohl bereits von daher zu vermuten ist, dass auch die Umgebung mit Schadstoffen belastet ist, wird in dem Schreiben gefolgert, dass Äcker, Wiesen und Wohnbereich nicht betroffen seien und lediglich auf die Einforderung baulicher Maßnahmen hingewiesen, durch die zukünftig Oberflächenwasser und schadstoffbelasteter Schlamm getrennt, gesammelt und abgeleitet werden sollen.
Laut dem Schreiben wurden weiterhin Proben von Boden, Wasser und Luft genommen. Die Bodenuntersuchung erfolgte demnach lediglich an einer Stelle außerhalb des Betriebsgeländes, „... dort wo das Oberflächenwasser des Betriebsgeländes hinläuft und versickert ...“. Beim Wasser gibt es keine Aussagen darüber, wo und wie genau die Probennahme erfolgte. Durch diese Untersuchungen konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
Eine umfangreiche Luftprobe erfolgte gemäß dem Schreiben nicht. Auf die Untersuchung des sichtbaren Großstaubs auf dem Betriebsgelände wurde verzichtet. Als Begründung heißt es, der Staub verbliebe aufgrund seiner Schwere überwiegend auf dem Betriebsgelände. Der restliche, über die Luft in die Umgebung gelangende Staub bleibt unberücksichtigt, obwohl auch kleine Mengen und Kleinstmengen an mit Benzo(a)pyrenen belasteter Staub krebserzeugend sind. Das gleiche gilt für die Ausspülungen dieses Grobstaubs, der in den Boden und das Wasser gelangt. Schwebestaub wurde laut dem Schreiben bei der Probennahme nicht nachgewiesen.
Auf weitere Untersuchungen, die bereits im Hinblick auf den schadstoffhaltigen Schlamm und die nicht untersuchten Grobstäube notwendig scheinen, und die eine Belastung der Umgebung mit Gewissheit ausschließen könnten, wird in dem Schreiben nicht hingewiesen, und sind demzufolge vermutlich nicht vorgesehen. Auch auf eine erforderliche Sanierung des Betriebsgeländes der Bickhardt Bau AG wird in dem Schreiben nicht hingewiesen. auch
Wie hoch die gemessenen Belastungen, die über die Grenzwerte hinausgehen, genau sind, wurde im Schreiben nicht mitgeteilt und ist der BI und dem BUND nicht bekannt. Eine entsprechende Anforderung der Werte beim Regierungspräsidium Kassel, dem die Untersuchungsergebnisse vorliegen sollen, ist auf den Weg gebracht.
Bereits aus den im Schreiben mitgeteilten Ergebnissen und auch aus dem laufenden Genehmigungsverfahren ergibt sich ein erheblicher Handlungsbedarf sowohl für die Gemeinde bzw. deren Verwaltung als auch für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörde, das Regierungspräsidium Kassel. BI und BUND werden diesen Sachverhalt mit Nachdruck weiterverfolgen.
Im Schreiben der Gemeinde wird auch darauf hingewiesenen, dass der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet, auf dem die Behandlungsanlage für gefährliche Abfälle von der Bickhardt Bau AG in Eichenau betrieben wird, fehlt und nun in Auftrag gegeben ist. Wir weisen darauf in, dass, wie bei jedem Bebauungsplan, auch dieser Bebauungsplan mit Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt werden muss. Bei geringfügigen Maßnahmen können vereinfachte Verfahren durchgeführt werden, was hier jedoch nicht anzuwenden ist.
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Aktualisiert 12.01.10 |
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