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Treffer für Einwender
Erörterungstermin Bickhardt Bau abgesagt
Veranlasst durch die Einwendungen von Ingo Gödeke für den BUND, von Pro Lebensraum Großenlüder und der Bürger wurde seitens der Genehmigungsbehörde mitgeteilt, dass die Antragsunterlagen der Bickhardt Bau AG zur Erweiterung ihrer Anlage zur Aufbereitung von gefährlichem teerpechhaltigem Straßenaufbruch in Großenlüder-Eichenau für eine Erörterung ungeeignet sind.
Der Erörterungstermin wurde daher abgesagt. Die Unterlagen sollen überarbeitet und nach Überarbeitung ein neuer Erörterungstermin anberaumt werden.
Für Großenlüderer/Kasseler Verhältnisse nichts Neues. Bereits im Genehmigungsverfahren Otterbein wurde der Erörterungstermin verschoben, weil weder Betreiber noch Genehmigungsbehörde ihre "Hausaufgaben" gemacht haben. Der Erörterungstermin der Meister-Recycling GmbH wurde aufgrund mangelhafter Antragsunterlagen sogar wiederholt.
Offensichtlich kommt das Regierungspräsidium Kassel seiner Pflicht zur Prüfung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen vor deren Offenlage noch immer nicht nach und versucht, umweltrelevante Vorhaben "durchzuwinken".
Ist das Regierungspräsidium Kassel nicht lernfähig? Längst müsste in der Behörde festgestellt worden sein, dass Großenlüder sich das nicht gefallen lässt.
Und die fehlenden und mangelhaften Aktivitäten des Regierungspräsidiums Kassel in puncto Prüfung von Genehmigungsunterlagen sind längst nicht alles. Bei den Vorgängen im ZKW Otterbein hat sich bereits gezeigt, dass auch Kontroll- und Überwachungsaufgaben von der Behörde nicht ernst genommen werden.
Gleiches gilt für Bickhardt Bau in Eichenau. Dort sind und waren die Zustände von Anbeginn verheerend. Aufgrund des mehrjährigen fahrlässigen Umgangs des Betreibers mit dem gefährlichen Straßenaufbruch ist davon auszugehen, dass Betriebsgelände und Umgebung bereits nachhaltig mit den krebserregenden Schadstoffen verseucht sind.
Noch dazu befindet sich der Betrieb der Bickhardt Bau AG im Heilquellenschutzgebiet, wofür es keine gültige Genehmigung gibt. Schon generell ist der Betrieb aufgund seines umweltgefährdenden Potentials in einem Heilquellenschutzgebiet nicht zulässig.
Auch darf dem Betreiber der Bickhardt Bau AG in Eichenau aufgrund seiner eindeutig nachgewiesenen Unzuverlässigkeit der Umgang mit gefährlichen Abfällen nicht anvertraut werden, kommt die Genehmigungsbehörde zukünftig ihren Pflichten und ihrer Verantwortung nach.
Mit einer Überarbeitung der Antragsunterlagen und einer erneuten Anberaumung eines Erörterungstermins ist es nicht getan.
Nimmt die Behörde ihre Aufgaben nun ernst, wäre es konsequent, Gelände und Umgebung komplett sanieren und den Betrieb mit gefährlichen Abfällen im Heilquellenschutzgebiet stilllegen zu lassen.

Sehen Sie selbst den Umgang mit dem gefährlichen teerpechhaltigen Straßenaufbruch bei der Bickhardt Bau AG in Eichenau, Kommentar überflüssig.


    

    

    



Aktualisiert 30.09.08
  
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