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Umweltbelastung |
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| Genehmigung trägt Handschrift der Umweltschützer |
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Umfangreiche Auflagen für die Müllumladestation und die Anlage zur Wertstoffgewinnung aus Abfällen der Firma Meister Recycling GmbH
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Nach der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Müllumladestation und die Anlage zur Wertstoffgewinnung aus Abfällen der Firma Meister Recycling GmbH hatten der BUND und die BI Pro Lebensraum Großenlüder e.V. angekündigt, die erteilte Genehmigung detailliert in Hinsicht auf die erhobenen Einwendungen und die eingebrachten Anregungen und Bedenken zu prüfen.
Das Ergebnis der Prüfung liegt nun vor und eine Zusammenfassung der wesentlichen Gesichtspunkte in Hinsicht auf die Umweltschutzgüter kann mit der gemeinsamen Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit präsentiert werden. Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen: | |
Lärmschutz, LKW-Verkehr, Immissionsschutz: Die Abfallumladestation und die Recyclinganlage dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn das Kalkwerk mit Kalkbrennofen stillgelegt ist. Für den Fall eines geplanten übergangsweisen gleichzeitigen Betriebs sind als Bedingung im Genehmigungsbescheid vorher neue Gutachten zum Lärm und zur Luftbelastung vorzulegen, die die Belastungen durch den Betrieb beider Anlagen berücksichtigen. | |
Begrenzung der Abfallarten für die Wertstoffgewinnungsanlage: Die Behandlung von Hausmüll und Biomüll ist gemäß Genehmigungsbescheid nicht zugelassen. | |
Eingangskontrollen, Zuverlässigkeit der Lieferanten: Es sind gemäß Genehmigungsbescheid Annahmekontrollen vor Ort gemäß der TA Siedlungsabfall durchzuführen, Lieferanten, die Abfälle anliefern, die nicht zulässig sind, sind umgehend der Überwachungsbehörde zu melden. | |
Anlagensicherheit: Entsprechend den Forderungen des BUND Fachmanns Ingo Gödeke verlangt die Genehmigungsbehörde vor Inbetriebnahme der Anlage Staubexplosionsschutzgutachten und staubmindernde Maßnahmen und die Verwendung von entsprechenden Anlagenkomponenten und Bauteilen zur Vermeidung von Verpuffungen von Staub-/Luftgemischen. | |
Arbeitsschutz: Der BUND, vertreten für den technischen Bereich durch Dr. Erich Beyer, hatte sich bereits im Erörterungstermin mit dem Dezernat für Arbeitsschutz geeinigt, dass auf eine Erörterung dieses Themas verzichtet werden kann, da die im Konzept des Arbeitsschutzdezernats vorgelegten Forderungen noch über die Anforderungen des BUND hinausgingen. | |
Schutz von Boden, Grund- und Trinkwasser: Zwar bot das im Genehmigungsverfahren vorgelegte Baugrundgutachten keine sichere Gewähr, dass eine Grundwassergefährdung ausgeschlossen werden kann, aber die Behörde konnte dies durch Auflagen sicherstellen. In Bereichen der Anlage, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, ist die Bodenfläche aus wasserundurchlässigem Spezialbeton herzustellen und durch ausreichende Rückhaltemengen sichergestellt, dass kein verunreinigtes Wasser in den Boden und das Grundwasser gelangt. | |
Naturschutz: Gemäß der Forderung der Naturschutzverbände muss auch der Naturbereich, der dem Bau der Zufahrtsstraße zur Anlage zum Opfer fällt, durch ausgleichende Maßnahmen (Aufbau und Verbesserung von Biotopstrukturen) an anderer Stelle kompensiert werden. | |
Entsorgungssicherheit im Falle einer Insolvenz: Es ist eine Sicherheit in Höhe von 70.000 Euro zu leisten. Damit ist gewährleistet, dass im Falle einer Insolvenz nicht die Kommune mit den Kosten für die Entsorgung in der Anlage vorhandener Abfallmengen belastet wird.
Im Gesamtergebnis ist zusammenfassend festzustellen, dass die Genehmigungsbehörde die Einwendungen, Anregungen und Bedenken sehr ernst genommen und umfangreiche Auflagen in Form von Nebenbestimmungen, die 17 Seiten im Genehmigungsbescheid füllen, erlassen hat.
Das im Sinne des Schutzes von Mensch und Umwelt erfreuliche Ergebnis ist maßgeblich dadurch möglich geworden, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die gesetzlich garantierten Gestaltungsmöglichkeiten betroffener Bürgerinnen und Bürger und des BUND als Umweltverband in Genehmigungsverfahren für den Erhalt von Natur und Umwelt in Großenlüder intensiv genutzt wurden. |
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Aktualisiert 28.07.08 |
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