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Verpasste Chance im Erörterungstermin für schlecht vorbereitete Zementfirma
Pleiten, Pech und Pannen: Betriebsstörung im ZKW Otterbein am zweiten Erörterungstag symptomatisch für die Performance im Genehmigungsverfahren
Es wurde zwei Tage lang hauptsächlich mit den Fachbehörden und der Verfahrens- und Verhandlungsleitung eine intensive Fach- und Sachdiskussion geführt, während der Antragsteller wenig zur Erläuterung des Genehmigungsantrags und der dazu erhobenen Einwendungen beitrug. Man konnte, insbesondere am zweiten Erörterungstag, den Eindruck gewinnen, der Antragsteller habe sich bereits in sein Schicksal ergeben. Die Betriebsstörung am Nachmittag dieses Erörterungstages und die dazu abgegebenen Erklärungsversuche verstärkten diesen Eindruck.
Schonungslos offengelegt wurde an zwei Tagen Erörterungstermin von den Vertetern des BUND, der Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder e.V. und von Einwendern, welche Defizite die eingereichten Antragsunterlagen zur Mitverbrennung von Abfällen im ZKW Otterbein aufweisen. Nicht einmal eine anschauliche, die Themenkomplexe der Tagesordnung darstellende Präsentation des Vorhabens und der Kernpunkte des Antrags hatten Antragsteller und die lediglich zahlenmäßig stark vertetenen Sach- und Fachbeistände der Firma Otterbein vorbereitet. BUND, BI und Einwender waren weit besser auf den Erörterungstermin und die zugrundeliegenden Antragsunterlagen vorbereitet als der Antragsteller.
Die von Antragstellerseite wenig genutzte Möglichkeit zur fachlichen Diskussion war wohl auch entscheidend für den Umstand, dass trotz einer Vielzahl von Einwendungspunkten – allein die Stellungnahmen von BUND und BI waren insgesamt mehr als 100 Seiten stark - bereits nach zwei Tagen die auf der Tagesordnung aufgelisteten Themenbereiche angesprochen worden waren.
Einige Fachbehörden waren ebenfalls schlecht vorbereitet oder vermittelten den Eindruck, sie seien immer noch in der Einstellung von Gewerbeämtern zum Schutz der Industrie verharrt. Dies betraf insbesondere die Ressorts Lärm, Wasser und Naturschutz. Auch die Fachbehörde für Abfall konnte zur Erörterung der Einwendungen keinen konstruktiven Beitrag leisten.
Bei einer Reihe von Einwendungspunkten sahen auch die zuständigen Fachbehörden Nachbesserungsbedarf. Es wurde zugesagt, dass eine Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen des Vorhabens durch Dr. Kruse vom Toxikologischen Institut der Universität Kiel, als behördlich anerkannter Experte von der Bürgerinitiative beauftragt, bei der Prüfung im Genehmigungsverfahren berücksichtigt wird.
Im Erörterungstermin wurden mehr als 50 Anträge seitens des BUND, der Bürgerinitiative und der Einzeleinwender gestellt. In den fachlich streitigen Themenpunkten wurden Anträge auf weitere Prüfungen gestellt. Eine Vielzahl von Anträgen betraf fehlende, unvollständige und fehlerhafte Antragsunterlagen und gutachtliche Stellungnahmen. Die Konsequenz aus der Prüfung der Anträge kann eigentlich nur die Ablehnung des Genehmigungsantrags sein.
Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und die Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder e.V. möchten sich ausdrücklich für das Vertrauen bedanken, das mehr als 600 Bürger/Innen mit einer Vertretungsvollmacht bekundet haben – nämlich die Belange von Mensch, Natur und Umwelt in der Sache zu vertreten/vertreten zu lassen und dafür, dass eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung wahrgenommen haben.

Aktualisiert 11.07.08
  
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