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| Erörterungstermin ZKW Otterbein erfolgreich beendet |
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"Nebel des Grauens" einmal zur rechten Zeit
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Den Argumenten des Sachbeistands Ingo Gödeke, 2. Sprecher des Bundesarbeitskreises Abfall des BUND, hatte die Gegenseite am Erörterungstermin Otterbein zur Müllmitverbrennung im ZKW nichts entgegen zu setzen. Zu allen Punkten stellte Ingo Gödeke Anträge: Lärm, Abfälle, Schadstoffe, Wasser, Boden, Natur, Anlage ... In einer Presseerklärung wird der BUND-Landesverband noch Einzelheiten dazu mitteilen. Nach vielen Jahren endlich berücksichtigt von der Behörde wurden auf Drängen der BI und des BUND das Gutachten von Dr. Axel Schmidt zum Lebensraum "Kalkberge bei Großenlüder" und seiner schützenswerten Arten sowie die Studie von Prof. Ulrich Kurfürst, Fachhochschule Fulda, über die Thalliumbelastung im Raum Müs durch Zementproduktion. Ein human-toxikologisches Gutachten von Dr. Hermann Kruse, Universität Kiel, zu den Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Gesundheit der Bevölkerung durch das Vorhaben der ZKW wird der Genehmigungsbehörde zur Einbeziehung nachgereicht. Dass der Genehmigungsantrag der ZKW aufgrund seiner Unvollständigkeit und groben Fehlerhaftigkeit eigentlich nicht erörterungsfähig war, merkte die Genehmigungsbehörde im Erörterungstermin relativ schnell. Wie bei Otterbein die Praxis aussieht, zeigte sich durch eine Betriebsstörung, die sich während der Debatte ereignete.
Aufmerksam gemacht auf die Betriebsstörung wurden die Teilnehmer des Erörterungstermins durch Anwohner aus Müs, die sich über ein erneutes Horrorszenario in Form massiver Staubwolken aus dem Zementwerk beschwerten. Zum "Nebel des Grauens" gekommen ist es nach Angaben der Betreiberseite durch eine Betriebsstörung und den dadurch resultierenden Überdruck. Da der Bypass des Drehrohrofens zugeschweißt wurde, verschaffte sich der Druck einen Weg durch den marroden Wärmetauscherturm, der, entgegen der gesetzlichen Vorgaben, undicht bzw. löchrig ist. Ingo Gödeke stellte daraufhin einen Antrag auf Sanierung des Wärmetauscherturms. Nach Beendigung des Erörterungstermins hat die Genehmigungsbehörde nun vieles zu prüfen. Die Entscheidung der Behörde wird aus diesem Grund vermutlich erst in einigen Monaten erfolgen. Gewiss ist jedoch bereits jetzt: Zu einer Genehmigung kann es nicht kommen. Die gravierendsten Punkte, die gegen eine Genehmigung des Vorhabens sprechen, sind der Betrieb etlicher Anlagenteile ohne Baugenehmigung, z. B. Filter- und Walking-Floor-Anlage. Viele weitere Punkte kommen hinzu.
Die Zeiten der Unterdrückung, in denen die Bürger sich nicht wehren konnten, sind endgültig vorbei. Das dürfte auch den Verantwortlichen der ZKW nun klar werden, spätestens jedoch dann, wenn die Genehmigungsbehörde prüft, und zwar auch zum laufenden Betrieb.
Ihr Versprechen, dass es so etwas in Großenlüder bisher nicht gegeben hat, haben der BUND und die BI wahr gemacht.
Der BUND und die BI bedanken sich bei allen MitstreiterInnen für ihre Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen in Form von Vollmachten zur Interessenvertretung durch deren Sachbeistand Ingo Gödeke.
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Aktualisiert 03.07.08 |
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